Guter Rat für jeden
Gesetzliche Änderungen
Neues Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen blauen Kennzeichen ausgestattet sein.
Wer noch keins hat, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das schwarze Schild aus dem vergangenen Jahr ersetzen. Anderenfalls riskiert man eine Ordnungsstrafe.
(Quelle: ARD Text)