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Guter Rat für jeden

Gesetzliche Änderungen

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bislang lagen die Einkommens grenzen deutlich darüber.

Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des "Basiselterngelds" nur noch für max. 1 Monat und innerhalb der ersten 12 Monate des Kindes möglich. Bisher war der Bezug für 2 gemeinsame Monate möglich.

(Quelle: ARD Text)